Allgemeine Geschäftsbedingungen von Quivo Österreich

 

Quivo ist eine eingetragene Marke der LOGSTA GmbH.

  • 1. Geltungsbereich
  • 2. Angebote, Leistungsbeschreibungen und Leistungserbringung
  • 3. Versand und Label-Erstellung
  • 4. Preise, Rechnung, Verzug, Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung
  • 5. Fristen und Termine
  • 6. Kündigung
  • 7. Sachmängelgewährleistung und Garantie
  • 8. Haftung
  • 9. Schlussbestimmungen
  • 10. Unzulässige Nutzung und Marktplatz-Compliance
  • 11. Datenschutz

     

1. Geltungsbereich

1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen LOGSTA GmbH, Wiedner Gürtel 13/T24/2.OG, 1100 Wien, eingetragen im Firmenbuch der Republik Österreich unter der Nummer FN466805d (nachfolgend „LOGSTA“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

1.2 Wir arbeiten ausschließlich aufgrund der „Allgemeinen Oesterreichischen Spediteurbedingungen (AOESp)“, kundgemacht im „Amtsblatt der Wiener Zeitung“ in der jeweils geltenden Fassung.

1.3 Als Neukund*In nutze bitte unser Kontaktformular, um mit uns per E-Mail in Kontakt zu treten. So können wir deine Anfrage an den richtigen Ansprechpartner weiterleiten und eine schnelle Bearbeitung gewährleisten. Bist du bereits Kund*in bei uns? Dann schreib uns bitte direkt über das Customer Communication Center in deinem LOGSTA Connector. So können wir dein Anliegen schnellstmöglich bearbeiten!

1.4 Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, LOGSTA stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

 

2. Angebote, Leistungsbeschreibungen und Leistungserbringung

2.1 Die Darstellung der Produkte und Leistungen stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes dar. Leistungsbeschreibungen auf den Websites, in Foldern etc. von LOGSTA haben nicht den Charakter einer Zusicherung oder Garantie.

2.2 LOGSTA behält sich das Recht vor, die in Foldern, auf der Website oder sonst angegebenen Preise, Dienstleistungen oder Leistungsbeschreibungen ohne vorherige Ankündigung zu ändern oder zu entfernen und neue Preise, Dienstleistungen oder Leistungsbeschreibungen aufzunehmen.

2.3 Irrtümer bleiben im Übrigen vorbehalten.

2.4 LOGSTA behält sich das Recht vor alle Leistungen selbst oder durch Beauftragung Dritter (z.B. Transportunternehmen) zu erbringen. Die Auswahl und Beauftragung Dritter obliegt LOGSTA.

2.5 LOGSTA behält sich das Recht vor, Sendungen so zu verpacken und zu versenden, wie dies für eine sach- und fachgerechte Abwicklung notwendig ist. Dies inkludiert unter anderem auch Entscheidungen ob Sendungen aufgeteilt und mit welchen Transportunternehmen diese versendet werden.

2.6 Übermittelte Aufträge können jederzeit vom Kunden storniert werden. Bereits angefallene Leistungen in Bezug auf diese Aufträge werden von LOGSTA entsprechend verrechnet.

2.7 LOGSTA behält sich das Recht vor jederzeit die Zusammenarbeit mit einem Kunden abzulehnen oder zu beenden. Darüber hinaus behält sich LOGSTA das Recht vor Einzelaufträge abzulehnen.

 

3. Versand und Labelerstellung

3.1 Für grenzüberschreitende Sendungen verwendet LOGSTA die vom Kunden und dessen Systemen bereitgestellten Informationen wie Produktnamen, Preise, Gewicht und Mengen. Diese Daten werden an die Systeme der Transportunternehmen weitergegeben, welche die Verzollung durchführen. LOGSTA haftet nicht für die Richtigkeit dieser Angaben.

3.2 Seitens LOGSTA für den Kunden erstellte Versandlabels sind ab dem Zeitpunkt deren Erstellung zahlungspflichtig. Bei Stornierung durch den Kunden wird LOGSTA versuchen erstellte Label zu stornieren. Wenn die Stornierung erfolgreich ist, wird LOGSTA dem Kunden die Kosten für die Label-Erstellung gutschreiben.

 

4. Preise, Rechnung, Verzug, Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung

4.1 Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich exklusive der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

4.2 Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich im Nachhinein. Das Zahlungsziel beträgt, falls auf der Rechnung nicht anders vermerkt, 10 Tage netto. Die Zahlungen des Kunden haben spesen- und abzugsfrei zu erfolgen.

4.3 Durch Zahlung bestätigt der Kunde die Richtigkeit der Rechnung. Spätere Reklamationen dieser sind ausgeschlossen.

4.4 Bei Zahlungsverzug hat der Kunde die durch den Verzug entstandenen Kosten, wie etwa Kosten für Mahnungen, Inkassoversuche und allfällige gerichtliche oder außergerichtliche Kosten und Gebühren zu ersetzen. Die Verzugszinsen betragen 9% per anno.

4.5 Gerät der Kunde mit einer Zahlung Verzug, ist LOGSTA berechtigt, die Leistungen bis zur Zahlung durch den Kunden einzustellen, sämtliche offene Forderungen fällig zu stellen und allenfalls bei Dritten in Auftrag gegebene Leistungen zu stornieren, ohne dass dies den Kunden von seiner Leistungspflicht entbindet.

4.6 Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von LOGSTA anerkannt sind. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.

 

5. Fristen und Termine

Seitens LOGSTA genannte Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

 

6. Kündigung

Der Kunde kann die Zusammenarbeit mit LOGSTA jeweils zum Ende eines Kalendermonats schriftlich kündigen. LOGSTA hat ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung einen Monat Zeit, um eingelagerte Waren bereitzustellen.

 

7. Sachmängelgewährleistung und Garantie

7.1 Die Gewährleistung bestimmt sich nach gesetzlichen Vorschriften.

7.2 Eine Garantie hinsichtlich der Leistungen von LOGSTA besteht nur dann, wenn diese ausdrücklich abgegeben wurde. Kunden werden über die Garantiebedingungen vor Beauftragung informiert.

 

8. Haftung

8.1 Wir haften ausschließlich aufgrund der „Allgemeinen Oesterreichischen Spediteurbedingungen (AOESp)“, kundgemacht im „Amtsblatt der Wiener Zeitung“ in der jeweils geltenden Fassung.

 

9. Schlussbestimmungen

9.1 Gerichtstand und Erfüllungsort ist der Sitz von LOGSTA.

9.2 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Vertragssprache ist deutsch.

9.3 Diese AGB können ohne Angabe von Gründen von LOGSTA jederzeit geändert werden, wobei die Kunden über Änderungen schriftlich per Email informiert werden. Die Änderungen gelten als akzeptiert, wenn der der Kunde nicht schriftlich innerhalb von 30 Tagen per Nachricht via CCC oder unser Kontaktformular widerspricht. In Falle eines Widerspruchs gelten die vorherigen AGBs und behält sich LOGSTA vor die Zusammenarbeit zu kündigen.

9.4 Sollten Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die nach Treu und Glauben dem Zweck dieser AGB entspricht.

 

10. Unzulässige Nutzung und Marktplatz-Compliance

10.1 Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Regeln jedes Marktplatzes oder Vertriebskanals einzuhalten, über den er verkauft, einschließlich des Amazon Services Business Solutions Agreement sowie der Bedingungen und Richtlinien der Amazon Selling Partner API. Er sichert zu, dass er über alle Rechte verfügt, die für die an LOGSTA übergebenen Waren erforderlich sind.

10.2 Der Kunde darf die Leistungen weder unmittelbar noch mittelbar nutzen, um:

(a) Waren zu lagern, zu bearbeiten, zu versenden oder als Retoure abzuwickeln, die gefälscht oder raubkopiert sind oder in sonstiger Weise Schutzrechte Dritter verletzen;

(b) Bestellungen, Transaktionen, Bewertungen, Rezensionen oder Verkaufsrankings zu erzeugen, zu erhöhen, vorzutäuschen oder zu manipulieren, einschließlich durch den Versand von Waren an Empfänger, die diese nicht bestellt haben;

(c) gegen Vereinbarungen, Richtlinien oder Programmbedingungen eines Marktplatzes oder Vertriebskanals zu verstoßen; oder

(d) rechtswidrige Zwecke zu verfolgen.

10.3 Bei begründetem Verdacht eines Verstoßes gegen diese Ziffer kann LOGSTA die Ausführung der betroffenen Aufträge aussetzen oder ablehnen, die betroffenen Waren zurückhalten, die Integration oder die Leistungen ganz oder teilweise aussetzen und die Zusammenarbeit beenden. LOGSTA kann den Sachverhalt dem betroffenen Marktplatz, einem Rechteinhaber oder einer zuständigen Behörde melden; der Kunde erkennt an, dass eine solche Meldung keinen Verstoß gegen Vertraulichkeitspflichten gegenüber dem Kunden darstellt. Diese Rechte bestehen neben allen sonstigen Aussetzungs- und Kündigungsrechten.

10.4 Jede Partei behält ihre eigenen Schutzrechte. Der Kunde räumt LOGSTA nur die zur Leistungserbringung erforderliche Nutzungsbefugnis ein; darüber hinausgehende Rechte an Marken, Produktdaten oder Inhalten des Kunden werden nicht erworben.

 

11. Datenschutz

11.1 Soweit LOGSTA bei der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, erfolgt dies als Auftragsverarbeiter. Der unter quivo.co/at/avv/ veröffentlichte Auftragsverarbeitungsvertrag von Quivo regelt die datenschutzrechtlichen Pflichten der Parteien und ist Bestandteil des Vertrags.

 

Version: 1.0.1 (20 September 2026)